Was sind Marken (Trademarks) und wozu brauche ich sie?

Mit einer Marke (Warenzeichen) wird eine Ware oder Dienstleistung gekennzeichnet, um sie von Angeboten der Wettbewerber zu unterscheiden. Verwendet werden können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben, Hologramme, Multimediazeichen oder Klänge.

Es gibt folgende Markenarten:
  • Wortmarken
  • Bildmarken
  • Wort-/Bildmarken
  • Farbmarken (Farbzusammenstellungen)
  • Klangmarken (Melodien, die mit einer Ware oder Firma assoziiert werden)
  • Dreidimensionale Marken
  • Mustermarken
  • Bewegungsmarken
  • Hologrammmarken
  • Gewährleistungsmarken (für Gütesiegel oder Prüfzeichen von Zertifizierungsunternehmen

Markenschutz kann in Deutschland auf drei verschiedenen Wegen erlangt werden

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durch Eintragung in das Markenregister beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

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durch Verkehrsgeltung (ausreichender Bekanntheitsgrad in einem bestimmten Territorium)

N

durch notorische Bekanntheit

Außerhalb von Deutschland gibt es
  • Europaweiten Markenschutz (Unionsmarke – EU- Marke)
  • Internationalen Markenschutz (International registrierte Marke – IR-Marke)
  • Separaten Markenschutz in ausgewählten Ländern

Eintragung beim DPMA

Die Zahl der Markenanmeldungen beim DPMA ist in den letzten Jahren stark angestiegen: von 76.719 im Jahr 2017 auf 89.438 im Jahr 2020 – ein beredtes Zeugnis für die wachsende Bedeutung des Markenschutzes. Wenn keine absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen, wird die Marke nach einem entsprechenden Antrag beim DPMA in das Markenregister eingetragen. Die Schutzdauer beginnt mit dem Tag der Anmeldung und beträgt 10 Jahre, kann aber durch Zahlung einer Gebühr um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Prüfung durch das DPMA

Das DPMA prüft Markenanmeldungen nur auf absolute Schutzhindernisse wie z.B.:

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wenn der Name die Waren oder Dienstleistungen beschreibt, für die er stehen soll

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wenn eine mangelnde Unterscheidungskraft von der Marke ausgeht

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wenn der Name die Verkehrskreise täuscht – z. B. über Art, Beschaffenheit oder Herkunft

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wenn der Name oder das Zeichen für andere Marktteilnehmer verwendbar bleiben muss (z. B. allgemein verwendete Begriffe)

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das nicht gegen gute Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen wird

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das keine Hoheitszeichen enthalten sind

Eine Prüfung auf relative Schutzhindernisse erfolgt in Deutschland hingegen nicht! Es wird also nicht geprüft, ob die neue Marke mit einer bereits eingetragenen identisch oder ähnlich ist, gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen beschreibt und die neue Marke gleichzeitig eine spätere Priorität hat. Wenn solch eine Verwechslungsmöglichkeit besteht, entsteht die Gefahr eines Widerspruchs, der ggf. zur Löschung der Marke aus dem Markenregister führen kann. Auch Domain- oder Firmennamen können in Markenrechte eingreifen.

Konsequenzen aus Verletzung bestehender Rechte können sein:
  • Klage auf Unterlassung
  • Schadenersatz
  • Vernichtung der widerrechtlich gekennzeichneten Waren
  • Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg dieser Waren bzw. Verpackungen

Markenrecherche

Die oben beschriebenen Probleme können nur durch eine Markenrecherche umgangen werden. Dabei wird geprüft, ob der gewünschte Name für die relevante Produktgruppe noch frei ist. Außerdem sollte die eigene Marke durch eine permanente Recherche überwacht werden, um Verletzungen durch Dritte vorzubeugen. Markendatenbanken werden weltweit von mehreren Anbietern produziert, wobei die Daten von den jeweiligen Markenämtern geliefert werden.

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