Ein
Warenzeichen (Marke) ist ein
Kennzeichnungsrecht für Waren und Dienstleistungen, zählt jedoch im Gegensatz
zum Patent zu den nicht-technischen Schutzrechten. Es gibt folgende
Markenarten:
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Wortmarken |
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Bildmarken |
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Wort-/Bildmarken (KODAK mit rot/gelbem Bildbestandteil) |
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Farbmarken (Farbzusammenstellungen von Handelsketten oder Tankstellen) |
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Hörzeichen (Melodien, die mit einer Ware oder Firma assoziiert werden) |
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Dreidimensionale Marken |
Dabei wird die Marke als Synonym für die Qualität der Ware
oder des Unternehmens bzw. als Unterscheidungsmerkmal zu anderen verstanden
und eingesetzt.
Markenschutz kann in Deutschland auf drei verschiedenen Wegen erlangt
werden:
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durch Eintragung in das Markenregister beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) |
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durch Verkehrsgeltung (ausreichender Bekanntheitsgrad in einem bestimmten Territorium) |
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durch notorische Bekanntheit (Benutzung im Ausland reicht aus - z.B. Coca Cola) |
Außerhalb von Deutschland gibt es
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Europaweiten Markenschutz (Gemeinschaftsmarke - EU- Marke) |
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Internationalen Markenschutz (International registrierte Marke - IR-Marke) |
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Separaten Markenschutz in ausgewählten Ländern |
Eintragung beim DPMA
Die Zahl der Markenanmeldungen beim DPMA ist in den letzten Jahren stark
angestiegen: von 29701 im Jahre 1988 auf 86983 im Jahr 2000 - ein beredtes
Zeugnis der wachsenden Bedeutung des Markenschutzes. Wenn keine absoluten
Schutzhindernisse entgegenstehen, wird die Marke nach einem entsprechenden
Antrag beim DPMA in das Markenregister eingetragen. Die Schutzdauer beginnt
mit dem Tag der Anmeldung und beträgt 10 Jahre, kann aber durch Zahlung einer
Gebühr um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Prüfung durch das DPMA
Das DPMA prüft Markenanmeldungen nur auf absolute Schutzhindernisse wie z.B.:
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wenn der gewählte Name irreführende geografische Angaben enthält |
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wenn der Name die Waren oder Dienstleistungen beschreibt, für die er stehen soll |
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wenn eine mangelnde Unterscheidungskraft von der Marke ausgeht |
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wenn dem Namen die grafische Darstellbarkeit fehlt |
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wenn der Name die Verkehrskreise täuscht - z. B. über Art, Beschaffenheit oder Herkunft |
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wenn der Name oder das Zeichen für andere Marktteilnehmer verwendbar bleiben muss (z. B. allgemein verwendete Begriffe) |
Eine Prüfung auf relative Schutzhindernisse erfolgt in
Deutschland hingegen nicht! Es wird also
nicht geprüft, ob die neue Marke mit
einer bereits eingetragenen identisch oder ähnlich ist, gleiche oder ähnliche
Waren oder Dienstleistungen beschreibt und die neue Marke gleichzeitig eine
spätere Priorität hat. Wenn solch eine Verwechslungsmöglichkeit besteht,
entsteht die Gefahr eines Widerspruchs, der ggf. zur Löschung der Marke aus
dem Markenregister führen kann. Auch Domain- oder Firmennamen können in
Markenrechte eingreifen. Konsequenzen aus Verletzung bestehender Rechte
können sein:
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Klage auf Unterlassung |
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Schadenersatz |
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Vernichtung der widerrechtlich gekennzeichneten Waren |
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Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg dieser Waren bzw. Verpackungen |
Markenrecherche
Die oben beschriebenen Probleme können nur durch eine Markenrecherche umgangen werden. Dabei wird geprüft , ob der gewünschte Name für die relevante Produktgruppe noch frei ist. Außerdem sollte die eigene Marke durch eine permanent Recherche überwacht werden, um Verletzungen durch Dritte vorzubeugen. Markendatenbanken werden weltweit von mehreren Anbietern produziert, wobei die Daten von den jeweiligen Markenämtern geliefert werden. Durch entsprechende Verträge mit Datenbankanbietern haben die
INFOBROKER Jena Zugriff auf die Datenbanken von ProQuest Dialog, des Wila Verlages und von AvantIQ. Damit sind wir auch in der Lage, Recherchen nach Anmeldungen in anderen Ländern durchzuführen (nicht nur nach EU- und IR-Marken).
Die komplette Gebührenliste für die Anmeldung von Markenrechten finden Sie
unter:
www.dpma.de/marke/gebuehren/index.html
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns unter